Honorar

Kann ich mir einen Anwalt überhaupt leisten? – Die Entscheidung einen Rechtsanwalt zu konsultieren, wird oftmals davon abhängig gemacht, welche Kosten dadurch entstehen.

Mir ist es wichtig, dass Sie immer wissen, welche Anwalts- oder Gerichtskosten bei dem jeweiligen Verfahrensschritt entstehen können.

Grundsätzlich werden die Kosten nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bemessen. Danach richten sich diese nach dem jeweiligen Wert der gesamten Angelegenheit. Bei dem Gewinn eines gerichtlichen Verfahrens trägt aller Regel nach die Gegenseite Ihre Anwaltskosten.

Daneben besteht auch immer die Möglichkeit, individuelle Honorarvereinbarungen im Vorwege zu treffen.

Die erste Kontaktaufnahme um mir - telephonisch oder per eMail - Ihr Problem zu schildern und eine kurze Einschätzung zu erhalten, ist selbstverständlich kostenlos.

Sollten Sie meine anwaltliche Hilfe benötigen und nicht über die finanziellen Mittel verfügen, haben Sie bei außergerichtlichen Angelegenheiten mitunter den Anspruch auf Beratungshilfe. Hierzu benötigen Sie einen Beratungshilfeschein.

Diesen erhalten Sie in Lübeck :
Amtsgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck

oder das entsprechende Formular hier (als Link) zum Download.

Für Sie entsteht in diesem Fall dann eine Gebühr von EUR 15,00.

Soll ich hingegen in einem gerichtlichen Verfahren für Sie tätig werden, haben Sie unter Umständen den Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe.

Im Strafverfahren können Sie meine Beiordnung als Pflichtverteidigerin beantragen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bestehen weitere Besonderheiten. Hier werden wir zuerst den Deckungsumfang sowie die Kostenübernahme klären.

In jedem Fall ist es sinnvoll und gibt Ihnen Sicherheit, diese Dinge im Vorwege zu besprechen.

Bitte zögern Sie nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen.